Einkaufsbedingungen RHM Service GmbH
Stand 23. Juli 2024

  1. Geltungsbereich
    Diese Einkaufsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen mit Lieferanten,
    Dienstleistern und anderen Erbringern von Leistungen. Es gilt stets die neueste Version.
    Abweichende Geschäftsbedingungen des Verkäufers werden nicht Vertragsbestandteil,
    selbst wenn RHM nicht ausdrücklich widerspricht. Abweichende oder ergänzende
    Geschäftsbedingungen des Verkäufers bedürfen immer einer schriftlichen Bestätigung.
    Spätestens mit der Lieferung der Ware oder Erbringung der Leistung gelten diese
    Bedingungen als akzeptiert.
  2. Vertragsabschluss
    Ein Vertrag über die Lieferung oder Leistung kommt durch eine schriftliche Bestellung von
    RHM und die entsprechende Annahme durch den Verkäufer zustande, meist durch eine
    schriftliche Auftragsbestätigung, die sich auf die Bestellung bezieht. Eine Auftragsbestätigung
    kann auch durch stillschweigendes Handeln des Verkäufers erfolgen.
  3. Preise und Zahlung
    Preise: Alle vereinbarten Preise sind verbindlich und verstehen sich ohne Umsatzsteuer.
    Änderungen der Preise bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.
    Zahlungsbedingungen: Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen netto zu zahlen.
    Rechnungen müssen an invoice@rhm-service.com gesendet werden, unter Angabe der
    Bestellnummer.
  4. Lieferbedingungen
    Lieferfristen: Vereinbarte Liefertermine sind bindend. Bei Verzögerungen muss der Lieferant
    RHM umgehend informieren.
    Teillieferungen: Teillieferungen sind nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von RHM
    zulässig.
    Lieferort: Die Lieferung erfolgt an den in der Bestellung angegebenen Ort und nicht an den
    Firmensitz.
  5. Leistungsumfang
    Der zu erbringende Leistungs- oder Lieferumfang ergibt sich aus der bei Vertragsabschluss
    festgelegten Leistungsbeschreibung, Spezifikation oder einem individuell vereinbarten
    Vertrag sowie der Bestellung von RHM.
  6. Subunternehmer
    Der Verkäufer darf die geschuldete Leistung nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung von
    RHM durch Dritte (z. B. Subunternehmer) erbringen lassen. Der Verkäufer trägt das
    Beschaffungsrisiko für seine Leistungen, sofern nicht anders vereinbart
  7. Haftung, Garantie und Versicherung
    Haftung: Der Verkäufer haftet für sämtliche Pflichtverletzungen gemäß den gesetzlichen
    Bestimmungen und stellt RHM von allen Ansprüchen Dritter frei, die im Zusammenhang mit
    einer Pflichtverletzung durch den Verkäufer entstehen.
    Garantie: Eine Garantie von 24 Monaten ab Lieferdatum wird gewährt.
    Versicherung: Der Verkäufer muss eine branchenübliche Versicherung in Höhe von
    mindestens EUR 5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abschließen und
    aufrechterhalten. Der Verkäufer tritt alle Zahlungsansprüche gegen die Versicherer im Voraus
    an RHM ab, und RHM nimmt diese Abtretung an.
  8. Lieferantenregress
    RHM stehen die gesetzlichen Regressansprüche innerhalb einer Lieferkette uneingeschränkt
    zu. RHM kann vom Verkäufer die gleiche Art der Nacherfüllung (Nachbesserung oder
    Ersatzlieferung) verlangen, die RHM seinem Kunden schuldet. Das gesetzliche Wahlrecht von
    RHM bleibt unberührt.
  9. Vertraulichkeit
    Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen und personenbezogene Daten
    nur für vertraglich vereinbarte Zwecke zu nutzen und nicht an Dritte weiterzugeben.
  10. Rücktritt und Schadensersatz
    Erbringt der Verkäufer seine Leistung nicht wie vereinbart oder kommt er in Verzug, so hat
    RHM die gesetzlichen Rechte auf Rücktritt und Schadensersatz. Bei Verzug kann RHM eine
    pauschale Entschädigung von 1 % des Nettopreises pro abgeschlossene Kalenderwoche
    verlangen, jedoch maximal 5 % des Nettopreises der verspäteten Lieferung. RHM bleibt der
    Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
  11. Weiterverkauf
    RHM ist berechtigt, die gelieferte Ware an seine Kunden weiterzuverkaufen